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Freigänger-Katzen im Erftkreis müssen ab sofort kastriert sein!

Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat im Dezember 2019 die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ verabschiedet. Die Verordnung ist bereits am 15. Januar 2020 in Kraft getreten.


WICHTIG: NACH ABLAUF DER ÜBERGANGSFRIST VON VIER WOCHEN (ALSO AB 15. Februar 2020) SIND HALTER VON KATZEN, DIE FREIGANG HABEN, VERPFLICHTET, IHRE TIERE KENNZEICHNEN, REGISTRIEREN UND KASTRIEREN ZU LASSEN. BEI NICHTBEACHTUNG DROHEN BUSSGELDER BIS 1.000 EURO!


Anlass zur für diese Maßnahmen sind die oft unschönen Lebensumstände der wildlebende Katzen im Rhein-Erft-Kreis. Ohne jegliche tierärztliche Versorgung sind diese Tiere oft krank, von Parasiten befallen und leiden an teilweise unerträglichen Schmerzen. Die Zahl freilebender Katzen ist im Erftkreis – wie fast überall bundesweit – zu hoch ist wächst sogar weiter an.

Wie viele Tiere zur Zeit genau im Erftkreis wild leben ist unklar. Aktuell werden im Erftkreis mehr als 600 eingefangene Katzen jährlich den Tierheimen und Pflegestellen übergeben. Alle hoffen nun, dass diese Zahl mit der Kastrationspflicht sinken wird.

Info: Katzen vermehren sich rasend schnell. Weibliche Tiere können zwei Würfe im Jahr mit jeweils bis zu sieben Katzenwelpen haben. Die Kastration ist das einzig geeignete Mittel, die Zahl der wild lebenden Katzen langfristig zu reduzieren. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Tierschutz, auch die Gefahr, dass Krankheiten auf Katzen in menschlicher Betreuung oder sogar direkt auf Menschen übertragen werden können, wird so reduziert.

Hinweis: Alle Katzen – unabhängig vom Geschlecht – mit Freigang (ab dem 5. Lebensmonat) müssen ab sofort kastriert werden! Wir führen den Eingriff – mit schonender Narkose – in unserem modern ausgestatteten OP durch. Im Rahmen dieser Maßnahmen beraten wir sie auch zu den Themen Kennzeichnung und Registrierung und beraten Sie zur optimalen Fütterung der Tiere nach der Kastration. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 02271-983031 dazu.

Nur durch die Kennzeichnung und gewissenhafte Registrierung der Katzen kann die Einhaltung der Kastration im Zweifelsfall überprüft werden. Dabei ist auch eine Einwilligung für die Übermittlung der Tierdaten an den Rhein-Erft-Kreis wichtig. Außerdem können nur so entlaufene Tiere im Verlustfall wieder vermittelt werden. Unsere Praxis verfügt selbstverständlich über ein spezielles Lesegerät um den Chip auszulesen.

Unsere Empfehlung: Neben der rechtlichen Situation ist die Kastration und Registrierung von Freigänger-Katzen im Eftkreis definitiv praktizierter Tierschutz!

Link: Info des WDR zur Kastrationspflicht im Erftkreis